Sicherheit, Aktuelles, Projekte, Umwelt

Was wir als Recycler alles tun – und tun müssen. 

In einem Reyclingbetrieb ist der Mitarbeitende verschiedenen Gefahren ausgesetzt. Schwere Maschinen und Werkzeug, Brandgefahr, Giftstoffe, Dämpfe und Staub, schwere Lasten und Absturzgefahr sind nur einige Unfallsituationen, vor denen sich ein Recyclist schützen muss.

Zum globalen Weltrecyclingtag vom 18. März 2023: Ein Blick hinter eure Abfallverwertung und die Rechte und Pflichten dahinter.

Mit Umfrage: Was tut ihr so fürs Recycling?

Was wir tun – Teil 1

Wir investieren viel in Mitarbeiter und Maschinen, sind aktiv im Verband VSMR – die Schweizer Recycler und halten uns an Normen und Gesetze, damit aus Abfall wertvoller Sekundärrohstoff und damit neue Produkte entsteht. In der Kreislaufwirtschaft gibt es klar geregelte Pflichten auf Strasse, für Maschinen, Materialien, Energie, Sicherheit – und vor allem den Menschen am Arbeitsplatz. Unser Sicherheits- und Qualitätsbeauftragter Sacha Moser muss sich intensiv um Sicherheit, Paragraphen und Pflichten kümmern und deren Einhaltung kontrollieren. Kein einfacher Job, doch es braucht ihn mehr denn je, und das in allen Standorten in unserer Gruppe.

Fort- und Weiterbildung und die Sicherheit

In einem Reyclingbetrieb ist der Mitarbeitende verschiedenen Gefahren ausgesetzt. Schwere Maschinen und Werkzeug, Brandgefahr, Giftstoffe, Dämpfe und Staub, schwere Lasten und Absturzgefahr sind nur einige Unfallsituationen, vor denen sich ein Recyclist schützen muss. Das lernen wir in verschiedenen internen und externen Kursen, die Sacha Moser plant.

Ausbildung zum Ersthelfer und /oder Betriebssanitäter
Dieser Grundkurs wird alle zwei Jahre im Refresher erneut als Grundkurs wiederholt. Während dem Jahr führen wir immer wieder eigene Übungen durch, damit die erste Hilfe à jour bleibt. 

Sicherheit an der Arbeit

Berufsunfällen vorzubeugen, ist überlebenswichtig, die suva gibt zur Arbeitssicherheit bereits viel vor. Neu sind wir der Sicherheitscharta beigetreten «Sag’stopp», die eine persönliche Haltung definiert, die den Mitarbeitenden erlaubt, eine Arbeit aus Angst vor Verletzung erst dann zu verrichten, wenn die Gefahr behoben ist. Ein Stopp bei Gefahr, auf das eine Behebung folgt, bevor weitergearbeitet werden. Diese Sicherheitscharta ist für Industrie und Gewerbe zum Schutz der Mitarbeitenden ins Leben gerufen worden – und gilt als Versprechen, das wirklich zählt.

Auch weiteren Gefahren beugen wir vor und lernen den Umgang mit Röntgen- und Laseranalyse Geräte, den Umgang mit der Kettensäge, die Handhabung mit Gefahrengut, die Weiterschulung bei Sonderabfall und die Festhaltung aller Daten, damit eine Rückverfolgbarkeit bestehen bleibt. Ebenfalls für den Brandschutz sind wir weitergebildet und ausgerüstet. Diese Gefahrenbereiche werden regelmässig von den Behörden kontrolliert und mit unseren Wärmebildkameras laufend bewacht. Dass es zu einer derartigen Einigung zwischen Suva, den Arbeitgebern und Gewerkschaften gekommen ist, zeigt auf, dass eine Sicherheitscharta einen jeden Mitarbeitenden in einer gefährlichen Arbeitssituation wertschätzen und schützen soll.